Beihilfe / Schleswig-Holstein
Beihilfe für Beamte in Schleswig-Holstein
Alle Beihilfe-Bemessungssaetze für Schleswig-Holstein auf einen Blick. Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO SH).
Bemessungssaetze Schleswig-Holstein 2025
| Person | ohne Kinder | 1 Kind | 2+ Kinder |
|---|---|---|---|
| Aktiver Beamter | 50% | 50% | 70% |
| Ehepartner | 70% | ||
| Kind | 80% | ||
| Pensionaer | 70% | 70% | |
Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO SH). Stand 2025.
Pauschale Beihilfe in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bietet derzeit keine pauschale Beihilfe an. Beamte, die sich für die GKV entscheiden, zahlen den vollstaendigen Beitragssatz ohne Arbeitgeberzuschuss. Die meisten Beamten in Schleswig-Holstein waehlen daher die PKV mit Beihilfe-Tarif.
Was erstattet die Beihilfe in Schleswig-Holstein?
Die Beihilfe in Schleswig-Holstein erstattet beihilfefaehige Aufwendungen für Arztbesuche, Zahnarztbehandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktikerbehandlungen, Brillen, Psychotherapie, Rehabilitation und Pflegeleistungen. Die genauen Erstattungsregeln und Hoechstbetraege richten sich nach der Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO SH).
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Beihilfe für Brillen und Sehhilfen in Schleswig-Holstein
Beamte in Schleswig-Holstein erhalten Beihilfe für aerztlich verordnete Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen). Der Bemessungssatz von 50% gilt auch für Brillengestelle und Glaeser. Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten bis zu den beihilfefaehigen Hoechstbetraegen — höherwertige Glaeser (Gleitsicht, Entspiegelung) sind beihilfefaehig, sofern aerztlich begruendet.
Typische Erstattung
- Brillenglaeser: beihilfefaehig bei Aenderung der Sehstaerke um mindestens 0,5 Dioptrien
- Brillengestell: Hoechstbetrag je nach Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO SH)
- Kontaktlinsen: beihilfefaehig bei med. Indikation (Hornhautverkruemmung > 3 dpt, Anisometropie > 2 dpt)
- Augen-Laser (LASIK): in den meisten Faellen nicht beihilfefaehig
Den Restbetrag nach Beihilfe deckt Ihre PKV im Beihilfe-Tarif ab.
Beihilfe beim Zahnarzt in Schleswig-Holstein
Zahnaerztliche Behandlungen sind in Schleswig-Holstein grundsaetzlich beihilfefaehig. Bei Zahnersatz (Kronen, Bruecken, Implantate) gelten besondere Regelungen: Die Beihilfe erstattet 50% der beihilfefaehigen Aufwendungen, Implantate sind haeufig auf 2 pro Kiefer begrenzt. Professionelle Zahnreinigung (PZR) wird je nach Dienstherr und Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO SH) als beihilfefaehig anerkannt.
Gut zu wissen
- Heil- und Kostenplan: Bei Zahnersatz über ca. 1.000 EUR muss vor Behandlungsbeginn ein Plan bei der Beihilfestelle eingereicht werden
- Implantate: Beihilfefaehig, aber oft mit Hoechstbetraegen je Implantat
- Kieferorthopaedie: Beihilfefaehig bei med. Indikation (KIG 3-5)
- PZR: Erstattungspraxis variiert — pruefen Sie die Regelung Ihres Dienstherrn
Beihilfe für Heilpraktiker in Schleswig-Holstein
Heilpraktikerbehandlungen sind in Schleswig-Holstein beihilfefaehig, sofern sie nach dem Gebuehrenverzeichnis für Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet werden. Der Beihilfesatz von 50% wird auf die beihilfefaehigen Aufwendungen angewendet. Höhere Steigerungssaetze als der Regelsatz müssen begruendet werden.
Die Beihilfe erstattet in der Regel Behandlungen der Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik, wenn diese von einem zugelassenen Heilpraktiker durchgefuehrt werden. Manche Verordnungen verlangen eine aerztliche Empfehlung.
Beihilfe für Psychotherapie in Schleswig-Holstein
Psychotherapeutische Behandlungen sind in Schleswig-Holstein beihilfefaehig. Anerkannte Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Die Beihilfe erstattet 50% der Kosten.
Ablauf
- Probesitzungen (probatorische Sitzungen): 2-4 Sitzungen ohne Vorabgenehmigung beihilfefaehig
- Kurzzeittherapie: bis zu 24 Sitzungen — Antrag bei der Beihilfestelle erforderlich
- Langzeittherapie: bis zu 60-80 Sitzungen — Genehmigung durch Gutachterverfahren
- Therapeutensuche: approbierte Psychotherapeuten oder Fachpsychologen mit Kassenzulassung
Haeufige Fragen zur Beihilfe in Schleswig-Holstein
Wie hoch ist mein Beihilfe-Satz in Schleswig-Holstein?
Aktive Beamte: 50% (ohne Kinder), 70% (mit 2+ Kindern). Pensionaere: 70%. Ehepartner: 70%. Kinder: 80%.
Wo stelle ich den Beihilfe-Antrag in Schleswig-Holstein?
Landesbeamte in Schleswig-Holstein reichen den Antrag bei der zustaendigen Beihilfestelle ein. Viele Länder bieten mittlerweile Online-Portale für die elektronische Einreichung.
Zahlt die Beihilfe in Schleswig-Holstein für Brillen?
Ja, aerztlich verordnete Sehhilfen sind beihilfefaehig. Der Bemessungssatz von 50% gilt für Brillenglaeser und Kontaktlinsen. Brillengestelle werden bis zum Hoechstbetrag erstattet. LASIK-Operationen sind in der Regel nicht beihilfefaehig.
Ist Heilpraktiker-Behandlung in Schleswig-Holstein beihilfefaehig?
Ja, sofern die Behandlung nach dem Gebuehrenverzeichnis für Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet wird. Der Beihilfesatz von 50% wird angewendet. Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik sind in der Regel beihilfefaehig.