Beihilfe / Mecklenburg-Vorpommern

Beihilfe fuer Beamte in Mecklenburg-Vorpommern

Alle Beihilfe-Bemessungssaetze fuer Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick. Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung M-V (BhVO M-V).

Bemessungssaetze Mecklenburg-Vorpommern 2025

Personohne Kinder1 Kind2+ Kinder
Aktiver Beamter50%50%70%
Ehepartner70%
Kind80%
Pensionaer70%70%

Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung M-V (BhVO M-V). Stand 2025.

Pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern bietet derzeit keine pauschale Beihilfe an. Beamte, die sich fuer die GKV entscheiden, zahlen den vollstaendigen Beitragssatz ohne Arbeitgeberzuschuss. Die meisten Beamten in Mecklenburg-Vorpommern waehlen daher die PKV mit Beihilfe-Tarif.

Was erstattet die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern erstattet beihilfefaehige Aufwendungen fuer Arztbesuche, Zahnarztbehandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktikerbehandlungen, Brillen, Psychotherapie, Rehabilitation und Pflegeleistungen. Die genauen Erstattungsregeln und Hoechstbetraege richten sich nach der Beihilfeverordnung M-V (BhVO M-V).

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Beihilfe fuer Brillen und Sehhilfen in Mecklenburg-Vorpommern

Beamte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Beihilfe fuer aerztlich verordnete Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen). Der Bemessungssatz von 50% gilt auch fuer Brillengestelle und Glaeser. Die Beihilfe uebernimmt in der Regel die Kosten bis zu den beihilfefaehigen Hoechstbetraegen — hoeherwertige Glaeser (Gleitsicht, Entspiegelung) sind beihilfefaehig, sofern aerztlich begruendet.

Typische Erstattung

  • Brillenglaeser: beihilfefaehig bei Aenderung der Sehstaerke um mindestens 0,5 Dioptrien
  • Brillengestell: Hoechstbetrag je nach Beihilfeverordnung M-V (BhVO M-V)
  • Kontaktlinsen: beihilfefaehig bei med. Indikation (Hornhautverkruemmung > 3 dpt, Anisometropie > 2 dpt)
  • Augen-Laser (LASIK): in den meisten Faellen nicht beihilfefaehig

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Beihilfe beim Zahnarzt in Mecklenburg-Vorpommern

Zahnaerztliche Behandlungen sind in Mecklenburg-Vorpommern grundsaetzlich beihilfefaehig. Bei Zahnersatz (Kronen, Bruecken, Implantate) gelten besondere Regelungen: Die Beihilfe erstattet 50% der beihilfefaehigen Aufwendungen, Implantate sind haeufig auf 2 pro Kiefer begrenzt. Professionelle Zahnreinigung (PZR) wird je nach Dienstherr und Beihilfeverordnung M-V (BhVO M-V) als beihilfefaehig anerkannt.

Gut zu wissen

  • Heil- und Kostenplan: Bei Zahnersatz ueber ca. 1.000 EUR muss vor Behandlungsbeginn ein Plan bei der Beihilfestelle eingereicht werden
  • Implantate: Beihilfefaehig, aber oft mit Hoechstbetraegen je Implantat
  • Kieferorthopaedie: Beihilfefaehig bei med. Indikation (KIG 3-5)
  • PZR: Erstattungspraxis variiert — pruefen Sie die Regelung Ihres Dienstherrn

Beihilfe fuer Heilpraktiker in Mecklenburg-Vorpommern

Heilpraktikerbehandlungen sind in Mecklenburg-Vorpommern beihilfefaehig, sofern sie nach dem Gebuehrenverzeichnis fuer Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet werden. Der Beihilfesatz von 50% wird auf die beihilfefaehigen Aufwendungen angewendet. Hoehere Steigerungssaetze als der Regelsatz muessen begruendet werden.

Die Beihilfe erstattet in der Regel Behandlungen der Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik, wenn diese von einem zugelassenen Heilpraktiker durchgefuehrt werden. Manche Verordnungen verlangen eine aerztliche Empfehlung.

Beihilfe fuer Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern

Psychotherapeutische Behandlungen sind in Mecklenburg-Vorpommern beihilfefaehig. Anerkannte Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Die Beihilfe erstattet 50% der Kosten.

Ablauf

  • Probesitzungen (probatorische Sitzungen): 2-4 Sitzungen ohne Vorabgenehmigung beihilfefaehig
  • Kurzzeittherapie: bis zu 24 Sitzungen — Antrag bei der Beihilfestelle erforderlich
  • Langzeittherapie: bis zu 60-80 Sitzungen — Genehmigung durch Gutachterverfahren
  • Therapeutensuche: approbierte Psychotherapeuten oder Fachpsychologen mit Kassenzulassung

Haeufige Fragen zur Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist mein Beihilfe-Satz in Mecklenburg-Vorpommern?

Aktive Beamte: 50% (ohne Kinder), 70% (mit 2+ Kindern). Pensionaere: 70%. Ehepartner: 70%. Kinder: 80%.

Wo stelle ich den Beihilfe-Antrag in Mecklenburg-Vorpommern?

Landesbeamte in Mecklenburg-Vorpommern reichen den Antrag bei der zustaendigen Beihilfestelle ein. Viele Laender bieten mittlerweile Online-Portale fuer die elektronische Einreichung.

Zahlt die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern fuer Brillen?

Ja, aerztlich verordnete Sehhilfen sind beihilfefaehig. Der Bemessungssatz von 50% gilt fuer Brillenglaeser und Kontaktlinsen. Brillengestelle werden bis zum Hoechstbetrag erstattet. LASIK-Operationen sind in der Regel nicht beihilfefaehig.

Ist Heilpraktiker-Behandlung in Mecklenburg-Vorpommern beihilfefaehig?

Ja, sofern die Behandlung nach dem Gebuehrenverzeichnis fuer Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet wird. Der Beihilfesatz von 50% wird angewendet. Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik sind in der Regel beihilfefaehig.

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