Beihilfe / Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfe für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
Alle Beihilfe-Bemessungssaetze für Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick. Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung M-V (BhVO M-V).
Bemessungssaetze Mecklenburg-Vorpommern 2025
| Person | ohne Kinder | 1 Kind | 2+ Kinder |
|---|---|---|---|
| Aktiver Beamter | 50% | 50% | 70% |
| Ehepartner | 70% | ||
| Kind | 80% | ||
| Pensionaer | 70% | 70% | |
Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung M-V (BhVO M-V). Stand 2025.
Pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern bietet seit 01.05.2026 eine pauschale Beihilfe an. Beamte können statt der individuellen Beihilfe einen 50%-Zuschuss des Dienstherrn zum GKV-Beitrag waehlen — vergleichbar mit dem Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten.
Achtung: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich. Vergleichen Sie vorher die langfristigen Kosten:
Was erstattet die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern erstattet beihilfefaehige Aufwendungen für Arztbesuche, Zahnarztbehandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktikerbehandlungen, Brillen, Psychotherapie, Rehabilitation und Pflegeleistungen. Die genauen Erstattungsregeln und Hoechstbetraege richten sich nach der Beihilfeverordnung M-V (BhVO M-V).
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Beihilfe für Brillen und Sehhilfen in Mecklenburg-Vorpommern
Beamte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Beihilfe für aerztlich verordnete Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen). Der Bemessungssatz von 50% gilt auch für Brillengestelle und Glaeser. Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten bis zu den beihilfefaehigen Hoechstbetraegen — höherwertige Glaeser (Gleitsicht, Entspiegelung) sind beihilfefaehig, sofern aerztlich begruendet.
Typische Erstattung
- Brillenglaeser: beihilfefaehig bei Aenderung der Sehstaerke um mindestens 0,5 Dioptrien
- Brillengestell: Hoechstbetrag je nach Beihilfeverordnung M-V (BhVO M-V)
- Kontaktlinsen: beihilfefaehig bei med. Indikation (Hornhautverkruemmung > 3 dpt, Anisometropie > 2 dpt)
- Augen-Laser (LASIK): in den meisten Faellen nicht beihilfefaehig
Den Restbetrag nach Beihilfe deckt Ihre PKV im Beihilfe-Tarif ab.
Beihilfe beim Zahnarzt in Mecklenburg-Vorpommern
Zahnaerztliche Behandlungen sind in Mecklenburg-Vorpommern grundsaetzlich beihilfefaehig. Bei Zahnersatz (Kronen, Bruecken, Implantate) gelten besondere Regelungen: Die Beihilfe erstattet 50% der beihilfefaehigen Aufwendungen, Implantate sind haeufig auf 2 pro Kiefer begrenzt. Professionelle Zahnreinigung (PZR) wird je nach Dienstherr und Beihilfeverordnung M-V (BhVO M-V) als beihilfefaehig anerkannt.
Gut zu wissen
- Heil- und Kostenplan: Bei Zahnersatz über ca. 1.000 EUR muss vor Behandlungsbeginn ein Plan bei der Beihilfestelle eingereicht werden
- Implantate: Beihilfefaehig, aber oft mit Hoechstbetraegen je Implantat
- Kieferorthopaedie: Beihilfefaehig bei med. Indikation (KIG 3-5)
- PZR: Erstattungspraxis variiert — pruefen Sie die Regelung Ihres Dienstherrn
Beihilfe für Heilpraktiker in Mecklenburg-Vorpommern
Heilpraktikerbehandlungen sind in Mecklenburg-Vorpommern beihilfefaehig, sofern sie nach dem Gebuehrenverzeichnis für Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet werden. Der Beihilfesatz von 50% wird auf die beihilfefaehigen Aufwendungen angewendet. Höhere Steigerungssaetze als der Regelsatz müssen begruendet werden.
Die Beihilfe erstattet in der Regel Behandlungen der Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik, wenn diese von einem zugelassenen Heilpraktiker durchgefuehrt werden. Manche Verordnungen verlangen eine aerztliche Empfehlung.
Beihilfe für Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern
Psychotherapeutische Behandlungen sind in Mecklenburg-Vorpommern beihilfefaehig. Anerkannte Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Die Beihilfe erstattet 50% der Kosten.
Ablauf
- Probesitzungen (probatorische Sitzungen): 2-4 Sitzungen ohne Vorabgenehmigung beihilfefaehig
- Kurzzeittherapie: bis zu 24 Sitzungen — Antrag bei der Beihilfestelle erforderlich
- Langzeittherapie: bis zu 60-80 Sitzungen — Genehmigung durch Gutachterverfahren
- Therapeutensuche: approbierte Psychotherapeuten oder Fachpsychologen mit Kassenzulassung
Haeufige Fragen zur Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist mein Beihilfe-Satz in Mecklenburg-Vorpommern?
Aktive Beamte: 50% (ohne Kinder), 70% (mit 2+ Kindern). Pensionaere: 70%. Ehepartner: 70%. Kinder: 80%.
Wo stelle ich den Beihilfe-Antrag in Mecklenburg-Vorpommern?
Landesbeamte in Mecklenburg-Vorpommern reichen den Antrag bei der zustaendigen Beihilfestelle ein. Viele Länder bieten mittlerweile Online-Portale für die elektronische Einreichung.
Zahlt die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern für Brillen?
Ja, aerztlich verordnete Sehhilfen sind beihilfefaehig. Der Bemessungssatz von 50% gilt für Brillenglaeser und Kontaktlinsen. Brillengestelle werden bis zum Hoechstbetrag erstattet. LASIK-Operationen sind in der Regel nicht beihilfefaehig.
Ist Heilpraktiker-Behandlung in Mecklenburg-Vorpommern beihilfefaehig?
Ja, sofern die Behandlung nach dem Gebuehrenverzeichnis für Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet wird. Der Beihilfesatz von 50% wird angewendet. Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik sind in der Regel beihilfefaehig.
Lohnt sich die pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?
Das haengt von Ihrer individuellen Situation ab. Die pauschale Beihilfe ist besonders attraktiv für Beamte mit Vorerkrankungen (keine Gesundheitspruefung in der GKV) und Familien (Kinder kostenlos familienversichert). Nutzen Sie unseren PKV vs GKV Rechner für eine individuelle Berechnung.