Beihilfe / Sachsen-Anhalt
Beihilfe fuer Beamte in Sachsen-Anhalt
Alle Beihilfe-Bemessungssaetze fuer Sachsen-Anhalt auf einen Blick. Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Sachsen-Anhalt (BhVO LSA).
Bemessungssaetze Sachsen-Anhalt 2025
| Person | ohne Kinder | 1 Kind | 2+ Kinder |
|---|---|---|---|
| Aktiver Beamter | 50% | 50% | 70% |
| Ehepartner | 70% | ||
| Kind | 80% | ||
| Pensionaer | 70% | 70% | |
Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Sachsen-Anhalt (BhVO LSA). Stand 2025.
Pauschale Beihilfe in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt bietet derzeit keine pauschale Beihilfe an. Beamte, die sich fuer die GKV entscheiden, zahlen den vollstaendigen Beitragssatz ohne Arbeitgeberzuschuss. Die meisten Beamten in Sachsen-Anhalt waehlen daher die PKV mit Beihilfe-Tarif.
Was erstattet die Beihilfe in Sachsen-Anhalt?
Die Beihilfe in Sachsen-Anhalt erstattet beihilfefaehige Aufwendungen fuer Arztbesuche, Zahnarztbehandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktikerbehandlungen, Brillen, Psychotherapie, Rehabilitation und Pflegeleistungen. Die genauen Erstattungsregeln und Hoechstbetraege richten sich nach der Beihilfeverordnung Sachsen-Anhalt (BhVO LSA).
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Beihilfe fuer Brillen und Sehhilfen in Sachsen-Anhalt
Beamte in Sachsen-Anhalt erhalten Beihilfe fuer aerztlich verordnete Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen). Der Bemessungssatz von 50% gilt auch fuer Brillengestelle und Glaeser. Die Beihilfe uebernimmt in der Regel die Kosten bis zu den beihilfefaehigen Hoechstbetraegen — hoeherwertige Glaeser (Gleitsicht, Entspiegelung) sind beihilfefaehig, sofern aerztlich begruendet.
Typische Erstattung
- Brillenglaeser: beihilfefaehig bei Aenderung der Sehstaerke um mindestens 0,5 Dioptrien
- Brillengestell: Hoechstbetrag je nach Beihilfeverordnung Sachsen-Anhalt (BhVO LSA)
- Kontaktlinsen: beihilfefaehig bei med. Indikation (Hornhautverkruemmung > 3 dpt, Anisometropie > 2 dpt)
- Augen-Laser (LASIK): in den meisten Faellen nicht beihilfefaehig
Den Restbetrag nach Beihilfe deckt Ihre PKV im Beihilfe-Tarif ab.
Beihilfe beim Zahnarzt in Sachsen-Anhalt
Zahnaerztliche Behandlungen sind in Sachsen-Anhalt grundsaetzlich beihilfefaehig. Bei Zahnersatz (Kronen, Bruecken, Implantate) gelten besondere Regelungen: Die Beihilfe erstattet 50% der beihilfefaehigen Aufwendungen, Implantate sind haeufig auf 2 pro Kiefer begrenzt. Professionelle Zahnreinigung (PZR) wird je nach Dienstherr und Beihilfeverordnung Sachsen-Anhalt (BhVO LSA) als beihilfefaehig anerkannt.
Gut zu wissen
- Heil- und Kostenplan: Bei Zahnersatz ueber ca. 1.000 EUR muss vor Behandlungsbeginn ein Plan bei der Beihilfestelle eingereicht werden
- Implantate: Beihilfefaehig, aber oft mit Hoechstbetraegen je Implantat
- Kieferorthopaedie: Beihilfefaehig bei med. Indikation (KIG 3-5)
- PZR: Erstattungspraxis variiert — pruefen Sie die Regelung Ihres Dienstherrn
Beihilfe fuer Heilpraktiker in Sachsen-Anhalt
Heilpraktikerbehandlungen sind in Sachsen-Anhalt beihilfefaehig, sofern sie nach dem Gebuehrenverzeichnis fuer Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet werden. Der Beihilfesatz von 50% wird auf die beihilfefaehigen Aufwendungen angewendet. Hoehere Steigerungssaetze als der Regelsatz muessen begruendet werden.
Die Beihilfe erstattet in der Regel Behandlungen der Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik, wenn diese von einem zugelassenen Heilpraktiker durchgefuehrt werden. Manche Verordnungen verlangen eine aerztliche Empfehlung.
Beihilfe fuer Psychotherapie in Sachsen-Anhalt
Psychotherapeutische Behandlungen sind in Sachsen-Anhalt beihilfefaehig. Anerkannte Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Die Beihilfe erstattet 50% der Kosten.
Ablauf
- Probesitzungen (probatorische Sitzungen): 2-4 Sitzungen ohne Vorabgenehmigung beihilfefaehig
- Kurzzeittherapie: bis zu 24 Sitzungen — Antrag bei der Beihilfestelle erforderlich
- Langzeittherapie: bis zu 60-80 Sitzungen — Genehmigung durch Gutachterverfahren
- Therapeutensuche: approbierte Psychotherapeuten oder Fachpsychologen mit Kassenzulassung
Haeufige Fragen zur Beihilfe in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist mein Beihilfe-Satz in Sachsen-Anhalt?
Aktive Beamte: 50% (ohne Kinder), 70% (mit 2+ Kindern). Pensionaere: 70%. Ehepartner: 70%. Kinder: 80%.
Wo stelle ich den Beihilfe-Antrag in Sachsen-Anhalt?
Landesbeamte in Sachsen-Anhalt reichen den Antrag bei der zustaendigen Beihilfestelle ein. Viele Laender bieten mittlerweile Online-Portale fuer die elektronische Einreichung.
Zahlt die Beihilfe in Sachsen-Anhalt fuer Brillen?
Ja, aerztlich verordnete Sehhilfen sind beihilfefaehig. Der Bemessungssatz von 50% gilt fuer Brillenglaeser und Kontaktlinsen. Brillengestelle werden bis zum Hoechstbetrag erstattet. LASIK-Operationen sind in der Regel nicht beihilfefaehig.
Ist Heilpraktiker-Behandlung in Sachsen-Anhalt beihilfefaehig?
Ja, sofern die Behandlung nach dem Gebuehrenverzeichnis fuer Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet wird. Der Beihilfesatz von 50% wird angewendet. Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik sind in der Regel beihilfefaehig.