Beihilfe für Beamte einfach erklärt
Beihilfe ist das zentrale Element der Krankenvorsorge für Beamte. Hier erfahren Sie alles: Bemessungssaetze, pauschale Beihilfe, welche Kosten erstattet werden und wie Sie einen Antrag stellen.
Was ist Beihilfe?
Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn (Bund oder Land) zu den Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten von Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern. Anders als Angestellte erhalten Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung — stattdessen übernimmt der Dienstherr einen Teil der tatsächlichen Kosten direkt über die Beihilfe.
Den verbleibenden Eigenanteil (typischerweise 50%) versichern die meisten Beamten über eine private Krankenversicherung im Beihilfe-Tarif. Dieser Tarif ist deutlich günstiger als eine PKV-Vollversicherung, da die Beihilfe den Grossteil der Kosten abdeckt.
Beihilfe-Bemessungssaetze 2025
Der Bemessungssatz bestimmt, wie viel Prozent der beihilfefaehigen Aufwendungen der Dienstherr erstattet. Die Standard-Sätze gelten für den Bund und die meisten Bundesländer:
| Person | Standard | mit 2+ Kindern |
|---|---|---|
| Aktiver Beamter | 50% | 70% |
| Ehepartner | 70% | 70% |
| Kind | 80% | 80% |
| Pensionaer | 70% | 70% |
Abweichende Modelle: Sachsen gewaehrt ab 2024 deutlich höhere Sätze (bis 90%), Hessen und Bremen verwenden ein gestaffeltes Modell (+5% pro beruecksichtigungsfaehiger Person). Details finden Sie auf den jeweiligen Bundesland-Seiten.
Pauschale Beihilfe — GKV-Zuschuss für Beamte
Seit 2018 bieten immer mehr Bundesländer eine pauschale Beihilfe als Alternative an. Dabei übernimmt der Dienstherr 50% des GKV-Beitrags — genau wie ein normaler Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten. Das macht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte in diesen Ländern deutlich attraktiver.
| Bundesland | seit |
|---|---|
| Baden-Wuerttemberg | 01.01.2023 |
| Berlin | 18.03.2020 |
| Brandenburg | 01.01.2020 |
| Bremen | 01.01.2020 |
| Hamburg | 01.08.2018 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 01.05.2026 |
| Niedersachsen | 01.02.2024 |
| Sachsen | 01.01.2024 |
| Thueringen | 01.01.2020 |
Wichtig: Die pauschale Beihilfe ist eine unwiderrufliche Entscheidung. Wer sich einmal dafür entscheidet, kann nicht mehr zur individuellen Beihilfe (und damit zur PKV mit Beihilfe-Tarif) zurueckwechseln. Vergleichen Sie die langfristigen Kosten mit unserem PKV vs GKV Rechner.
Was deckt die Beihilfe ab?
Die Beihilfe erstattet beihilfefaehige Aufwendungen für:
- Arztbesuche und Facharzt — Behandlungskosten nach GOAe (Gebuehrenordnung für Aerzte)
- Zahnarzt — Zahnbehandlung, Zahnersatz (mit Hoechstbetraegen), Kieferorthopaedie
- Medikamente — verschreibungspflichtige Arzneimittel vollstaendig, freiverkaeufliche nur mit aerztlicher Verordnung
- Krankenhaus — allgemeine Krankenhausleistungen, Wahlleistungen (Einbettzimmer, Chefarzt) je nach Beihilfeverordnung
- Heilpraktiker — Leistungen nach dem Gebuehrenverzeichnis für Heilpraktiker (GebueH), teils mit Hoechstbetraegen
- Brille und Kontaktlinsen — in der Regel alle 2-3 Jahre, mit Hoechstbetraegen pro Glas
- Psychotherapie — nach Genehmigung durch die Beihilfestelle, in der Regel bis zu einer bestimmten Sitzungsanzahl
- Rehabilitation und Kur — nach aerztlicher Verordnung und Genehmigung
- Pflege — Pflegeleistungen im Rahmen der Beihilfeverordnung
Die genauen Erstattungsregeln und Hoechstbetraege variieren je nach Beihilfeverordnung (Bund oder Land).
Beihilfe-Antrag stellen — Schritt für Schritt
Die Beantragung der Beihilfe ist unkompliziert:
- Beihilfe-Formular ausfuellen — Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle oder online. Beim Bund ist die zustaendige Stelle das Bundesverwaltungsamt (BVA).
- Belege sammeln — Originalrechnungen, Rezepte, aerztliche Verordnungen. Bei elektronischer Einreichung genuegen Scans oder Fotos.
- PKV-Erstattung abwarten — In der Regel reichen Sie zuerst bei der PKV ein und erhalten dort Ihren Anteil. Danach geht der Rest an die Beihilfestelle. Manche Stellen erlauben auch parallele Einreichung.
- Antrag einreichen — Per Post, Fax oder zunehmend über Online-Portale (z.B. BVA-App, Beihilfe-Online-Portal des jeweiligen Landes).
- Erstattung erhalten — Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen. Die Erstattung erfolgt per Ueberweisung.
Antragsfrist: Beihilfe-Antraege müssen in der Regel innerhalb von 1 Jahr (Bund: 2 Jahre) nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Sammeln Sie Belege und reichen Sie regelmaessig ein.
Beihilfe und PKV — So funktioniert es zusammen
Die meisten Beamten kombinieren Beihilfe mit einer PKV im Beihilfe-Tarif. Dieser Tarif versichert nur den Eigenanteil (z.B. 50% bei einem Bemessungssatz von 50%) und ist daher deutlich günstiger als eine Vollversicherung.
Beispiel: Eine Arztrechnung über 200 EUR bei 50% Beihilfe — die Beihilfe erstattet 100 EUR, die PKV zahlt die restlichen 100 EUR. Sie selbst zahlen nichts.
Ob PKV mit Beihilfe oder GKV (mit oder ohne pauschale Beihilfe) langfristig günstiger ist, haengt von Alter, Bundesland, Familiensituation und PKV-Tarif ab. Unser Rechner zeigt Ihnen die genauen Zahlen:
Beihilfe nach Bundesland
Die Beihilfe-Regelungen unterscheiden sich je nach Dienstherr. Waehlen Sie Ihr Bundesland für die genauen Bemessungssaetze, Rechtsgrundlagen und ob pauschale Beihilfe verfuegbar ist:
Haeufige Fragen zur Beihilfe
Verliert mein Kind die Beihilfe-Berechtigung?
Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt (solange sie in Ausbildung oder Studium sind). Danach müssen sie sich selbst versichern.
Was passiert mit der Beihilfe bei Pensionierung?
Bei Pensionierung steigt der Bemessungssatz in der Regel auf 70% (Bund und die meisten Länder). Das bedeutet: Die PKV muss nur noch 30% abdecken, der Beitrag sinkt erheblich.
Ist mein Ehepartner beihilfeberechtigt?
Der Ehepartner ist beihilfeberechtigt, wenn sein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt (Bund: 20.000 EUR Gesamtbetrag der Einkuenfte). Der Bemessungssatz beträgt dann 70%.
Kann ich von der pauschalen Beihilfe zurueck zur individuellen wechseln?
Nein. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in den meisten Ländern unwiderruflich. Pruefen Sie daher sorgfaeltig, welches Modell langfristig günstiger ist.