PKV vs GKV Rechner fuer Beamte 2025
Vergleiche die Kosten von privater und gesetzlicher Krankenversicherung als Beamter. Mit Beihilfe-Berechnung fuer alle Bundeslaender, Kostenentwicklung und persoenlicher Empfehlung.
Persoenliche Daten
Grundgehalt inkl. Familienzuschlag
Familiensituation
Versicherung
Marktdurchschnitt: 239 EUR/Monat (Quelle: PKV-Verband Zahlenbericht 2024, Beihilfe-Tarife). Eigenen Beitrag eingeben fuer genaues Ergebnis.
Historischer Durchschnitt: ca. 3,2% pro Jahr
Durchschnitt 2025: 2,5%
Betrachtungszeitraum
Die PKV ist im 20-Jahres-Vergleich rund 100.269 € guenstiger. Als Beamter mit 50% Beihilfe zahlen Sie nur den Restanteil.
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GKV
745,50 €
pro Monat
PKV
239,00 €
pro Monat
Beihilfe spart: 239,00 €
GKV gesamt
178.920,00 €
PKV gesamt
78.651,37 €
Was ist Beihilfe fuer Beamte?
Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn (Bund oder Land) zu den Krankheitskosten von Beamten. Der Bemessungssatz liegt typischerweise bei 50% fuer aktive Beamte (70% mit zwei oder mehr Kindern), 70% fuer Ehepartner, 80% fuer Kinder und 70% fuer Pensionaere. Beamte versichern in der PKV nur den verbleibenden Eigenanteil ueber einen guenstigen Beihilfe-Tarif.
Warum ist die PKV fuer Beamte oft guenstiger?
In der GKV erhalten Beamte in den meisten Bundeslaendern keinen Arbeitgeberzuschuss und zahlen den vollen Beitragssatz selbst. Bei einem Brutto von 4.000 EUR sind das ueber 700 EUR pro Monat. In der PKV deckt die Beihilfe 50-90% der Kosten, sodass ein Beihilfe-Tarif oft nur 100-300 EUR pro Monat kostet.
Was ist die pauschale Beihilfe?
Neun Bundeslaender bieten mittlerweile eine pauschale Beihilfe an: Baden-Wuerttemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thueringen. Dabei uebernimmt der Dienstherr 50% des GKV-Beitrags - vergleichbar mit dem Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten. Das macht die GKV in diesen Laendern deutlich attraktiver.
Steigen die PKV-Beitraege im Alter?
PKV-Beitraege steigen historisch um durchschnittlich 3,2% pro Jahr. Im Ruhestand erhoet sich jedoch der Beihilfe-Satz auf 70%, wodurch der zu versichernde Eigenanteil sinkt. Zudem bilden PKV-Versicherer Altersrueckstellungen, die den Beitrag im Alter stabilisieren sollen.
Datenquellen und Methodik
Alle Beihilfe-Bemessungssaetze basieren auf den aktuellen Beihilfeverordnungen der jeweiligen Dienstherren. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen:
- Bund: § 46 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), BVA-Merkblatt Stand Januar 2025
- Sachsen: Saechsische Beihilfeverordnung (SaechsBhVO § 57), Reform durch 4. Dienstrechtsaenderungsgesetz ab 01.01.2024
- Hessen: § 15 Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) - gestaffeltes Modell (+5% pro beruecksichtigungsfaehiger Person)
- Bremen: § 12 Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO) - gestaffeltes Modell wie Hessen
- GKV-Beitragssaetze: GKV-Spitzenverband, Stand 2025 (allgemeiner Beitragssatz 14,6%, Zusatzbeitrag 2,5%)
- Pauschale Beihilfe: Landesbesoldungsgesetze der 9 teilnehmenden Bundeslaender (BW, BE, BB, HB, HH, NI, SN, SH, TH)
Die PKV-Beitragssteigerung von 3,2% p.a. basiert auf dem langjaehrigen Durchschnitt der Beitragsanpassungen privater Krankenversicherer (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung). Alle Berechnungen erfolgen ausschliesslich in Ihrem Browser - es werden keine Daten uebertragen.