Beihilfe / Hamburg
Beihilfe fuer Beamte in Hamburg
Alle Beihilfe-Bemessungssaetze fuer Hamburg auf einen Blick. Rechtsgrundlage: Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBhVO).
Bemessungssaetze Hamburg 2025
| Person | ohne Kinder | 1 Kind | 2+ Kinder |
|---|---|---|---|
| Aktiver Beamter | 50% | 50% | 70% |
| Ehepartner | 70% | ||
| Kind | 80% | ||
| Pensionaer | 70% | 70% | |
Rechtsgrundlage: Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBhVO). Stand 2025.
Pauschale Beihilfe in Hamburg
Hamburg bietet seit 01.08.2018 eine pauschale Beihilfe an. Beamte koennen statt der individuellen Beihilfe einen 50%-Zuschuss des Dienstherrn zum GKV-Beitrag waehlen — vergleichbar mit dem Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten.
Achtung: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich. Vergleichen Sie vorher die langfristigen Kosten:
Was erstattet die Beihilfe in Hamburg?
Die Beihilfe in Hamburg erstattet beihilfefaehige Aufwendungen fuer Arztbesuche, Zahnarztbehandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktikerbehandlungen, Brillen, Psychotherapie, Rehabilitation und Pflegeleistungen. Die genauen Erstattungsregeln und Hoechstbetraege richten sich nach der Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBhVO).
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Beihilfe fuer Brillen und Sehhilfen in Hamburg
Beamte in Hamburg erhalten Beihilfe fuer aerztlich verordnete Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen). Der Bemessungssatz von 50% gilt auch fuer Brillengestelle und Glaeser. Die Beihilfe uebernimmt in der Regel die Kosten bis zu den beihilfefaehigen Hoechstbetraegen — hoeherwertige Glaeser (Gleitsicht, Entspiegelung) sind beihilfefaehig, sofern aerztlich begruendet.
Typische Erstattung
- Brillenglaeser: beihilfefaehig bei Aenderung der Sehstaerke um mindestens 0,5 Dioptrien
- Brillengestell: Hoechstbetrag je nach Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBhVO)
- Kontaktlinsen: beihilfefaehig bei med. Indikation (Hornhautverkruemmung > 3 dpt, Anisometropie > 2 dpt)
- Augen-Laser (LASIK): in den meisten Faellen nicht beihilfefaehig
Den Restbetrag nach Beihilfe deckt Ihre PKV im Beihilfe-Tarif ab.
Beihilfe beim Zahnarzt in Hamburg
Zahnaerztliche Behandlungen sind in Hamburg grundsaetzlich beihilfefaehig. Bei Zahnersatz (Kronen, Bruecken, Implantate) gelten besondere Regelungen: Die Beihilfe erstattet 50% der beihilfefaehigen Aufwendungen, Implantate sind haeufig auf 2 pro Kiefer begrenzt. Professionelle Zahnreinigung (PZR) wird je nach Dienstherr und Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBhVO) als beihilfefaehig anerkannt.
Gut zu wissen
- Heil- und Kostenplan: Bei Zahnersatz ueber ca. 1.000 EUR muss vor Behandlungsbeginn ein Plan bei der Beihilfestelle eingereicht werden
- Implantate: Beihilfefaehig, aber oft mit Hoechstbetraegen je Implantat
- Kieferorthopaedie: Beihilfefaehig bei med. Indikation (KIG 3-5)
- PZR: Erstattungspraxis variiert — pruefen Sie die Regelung Ihres Dienstherrn
Beihilfe fuer Heilpraktiker in Hamburg
Heilpraktikerbehandlungen sind in Hamburg beihilfefaehig, sofern sie nach dem Gebuehrenverzeichnis fuer Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet werden. Der Beihilfesatz von 50% wird auf die beihilfefaehigen Aufwendungen angewendet. Hoehere Steigerungssaetze als der Regelsatz muessen begruendet werden.
Die Beihilfe erstattet in der Regel Behandlungen der Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik, wenn diese von einem zugelassenen Heilpraktiker durchgefuehrt werden. Manche Verordnungen verlangen eine aerztliche Empfehlung.
Beihilfe fuer Psychotherapie in Hamburg
Psychotherapeutische Behandlungen sind in Hamburg beihilfefaehig. Anerkannte Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Die Beihilfe erstattet 50% der Kosten.
Ablauf
- Probesitzungen (probatorische Sitzungen): 2-4 Sitzungen ohne Vorabgenehmigung beihilfefaehig
- Kurzzeittherapie: bis zu 24 Sitzungen — Antrag bei der Beihilfestelle erforderlich
- Langzeittherapie: bis zu 60-80 Sitzungen — Genehmigung durch Gutachterverfahren
- Therapeutensuche: approbierte Psychotherapeuten oder Fachpsychologen mit Kassenzulassung
Haeufige Fragen zur Beihilfe in Hamburg
Wie hoch ist mein Beihilfe-Satz in Hamburg?
Aktive Beamte: 50% (ohne Kinder), 70% (mit 2+ Kindern). Pensionaere: 70%. Ehepartner: 70%. Kinder: 80%.
Wo stelle ich den Beihilfe-Antrag in Hamburg?
Landesbeamte in Hamburg reichen den Antrag bei der zustaendigen Beihilfestelle ein. Viele Laender bieten mittlerweile Online-Portale fuer die elektronische Einreichung.
Zahlt die Beihilfe in Hamburg fuer Brillen?
Ja, aerztlich verordnete Sehhilfen sind beihilfefaehig. Der Bemessungssatz von 50% gilt fuer Brillenglaeser und Kontaktlinsen. Brillengestelle werden bis zum Hoechstbetrag erstattet. LASIK-Operationen sind in der Regel nicht beihilfefaehig.
Ist Heilpraktiker-Behandlung in Hamburg beihilfefaehig?
Ja, sofern die Behandlung nach dem Gebuehrenverzeichnis fuer Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet wird. Der Beihilfesatz von 50% wird angewendet. Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik sind in der Regel beihilfefaehig.
Lohnt sich die pauschale Beihilfe in Hamburg?
Das haengt von Ihrer individuellen Situation ab. Die pauschale Beihilfe ist besonders attraktiv fuer Beamte mit Vorerkrankungen (keine Gesundheitspruefung in der GKV) und Familien (Kinder kostenlos familienversichert). Nutzen Sie unseren PKV vs GKV Rechner fuer eine individuelle Berechnung.