Beihilfe / Hessen

Beihilfe für Beamte in Hessen

Alle Beihilfe-Bemessungssaetze für Hessen auf einen Blick. Rechtsgrundlage: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15.

Bemessungssaetze Hessen 2025

Personohne Kinder1 Kind2+ Kinder
Aktiver Beamter50%55%60%
Ehepartner70%
Kind80%
Pensionaer60%70%

Rechtsgrundlage: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15. Stand 2025.

Besonderheiten in Hessen

Gestaffeltes Modell: Basis 50%, +5% pro beruecksichtigungsfaehiger Person (Ehepartner/Kinder), max. 70%. Pensionaere erhalten zusaetzlich +10%.

Pauschale Beihilfe in Hessen

Hessen bietet derzeit keine pauschale Beihilfe an. Beamte, die sich für die GKV entscheiden, zahlen den vollstaendigen Beitragssatz ohne Arbeitgeberzuschuss. Die meisten Beamten in Hessen waehlen daher die PKV mit Beihilfe-Tarif.

Was erstattet die Beihilfe in Hessen?

Die Beihilfe in Hessen erstattet beihilfefaehige Aufwendungen für Arztbesuche, Zahnarztbehandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktikerbehandlungen, Brillen, Psychotherapie, Rehabilitation und Pflegeleistungen. Die genauen Erstattungsregeln und Hoechstbetraege richten sich nach der Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15.

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Beihilfe für Brillen und Sehhilfen in Hessen

Beamte in Hessen erhalten Beihilfe für aerztlich verordnete Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen). Der Bemessungssatz von 50% gilt auch für Brillengestelle und Glaeser. Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten bis zu den beihilfefaehigen Hoechstbetraegen — höherwertige Glaeser (Gleitsicht, Entspiegelung) sind beihilfefaehig, sofern aerztlich begruendet.

Typische Erstattung

  • Brillenglaeser: beihilfefaehig bei Aenderung der Sehstaerke um mindestens 0,5 Dioptrien
  • Brillengestell: Hoechstbetrag je nach Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15
  • Kontaktlinsen: beihilfefaehig bei med. Indikation (Hornhautverkruemmung > 3 dpt, Anisometropie > 2 dpt)
  • Augen-Laser (LASIK): in den meisten Faellen nicht beihilfefaehig

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Beihilfe beim Zahnarzt in Hessen

Zahnaerztliche Behandlungen sind in Hessen grundsaetzlich beihilfefaehig. Bei Zahnersatz (Kronen, Bruecken, Implantate) gelten besondere Regelungen: Die Beihilfe erstattet 50% der beihilfefaehigen Aufwendungen, Implantate sind haeufig auf 2 pro Kiefer begrenzt. Professionelle Zahnreinigung (PZR) wird je nach Dienstherr und Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15 als beihilfefaehig anerkannt.

Gut zu wissen

  • Heil- und Kostenplan: Bei Zahnersatz über ca. 1.000 EUR muss vor Behandlungsbeginn ein Plan bei der Beihilfestelle eingereicht werden
  • Implantate: Beihilfefaehig, aber oft mit Hoechstbetraegen je Implantat
  • Kieferorthopaedie: Beihilfefaehig bei med. Indikation (KIG 3-5)
  • PZR: Erstattungspraxis variiert — pruefen Sie die Regelung Ihres Dienstherrn

Beihilfe für Heilpraktiker in Hessen

Heilpraktikerbehandlungen sind in Hessen beihilfefaehig, sofern sie nach dem Gebuehrenverzeichnis für Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet werden. Der Beihilfesatz von 50% wird auf die beihilfefaehigen Aufwendungen angewendet. Höhere Steigerungssaetze als der Regelsatz müssen begruendet werden.

Die Beihilfe erstattet in der Regel Behandlungen der Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik, wenn diese von einem zugelassenen Heilpraktiker durchgefuehrt werden. Manche Verordnungen verlangen eine aerztliche Empfehlung.

Beihilfe für Psychotherapie in Hessen

Psychotherapeutische Behandlungen sind in Hessen beihilfefaehig. Anerkannte Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Die Beihilfe erstattet 50% der Kosten.

Ablauf

  • Probesitzungen (probatorische Sitzungen): 2-4 Sitzungen ohne Vorabgenehmigung beihilfefaehig
  • Kurzzeittherapie: bis zu 24 Sitzungen — Antrag bei der Beihilfestelle erforderlich
  • Langzeittherapie: bis zu 60-80 Sitzungen — Genehmigung durch Gutachterverfahren
  • Therapeutensuche: approbierte Psychotherapeuten oder Fachpsychologen mit Kassenzulassung

Haeufige Fragen zur Beihilfe in Hessen

Wie hoch ist mein Beihilfe-Satz in Hessen?

Aktive Beamte: 50% (ohne Kinder), 60% (mit 2+ Kindern). Pensionaere: 60%. Ehepartner: 70%. Kinder: 80%.

Wo stelle ich den Beihilfe-Antrag in Hessen?

Landesbeamte in Hessen reichen den Antrag bei der zustaendigen Beihilfestelle ein. Viele Länder bieten mittlerweile Online-Portale für die elektronische Einreichung.

Zahlt die Beihilfe in Hessen für Brillen?

Ja, aerztlich verordnete Sehhilfen sind beihilfefaehig. Der Bemessungssatz von 50% gilt für Brillenglaeser und Kontaktlinsen. Brillengestelle werden bis zum Hoechstbetrag erstattet. LASIK-Operationen sind in der Regel nicht beihilfefaehig.

Ist Heilpraktiker-Behandlung in Hessen beihilfefaehig?

Ja, sofern die Behandlung nach dem Gebuehrenverzeichnis für Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet wird. Der Beihilfesatz von 50% wird angewendet. Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik sind in der Regel beihilfefaehig.

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