Beihilfe / Rheinland-Pfalz

Beihilfe fuer Beamte in Rheinland-Pfalz

Alle Beihilfe-Bemessungssaetze fuer Rheinland-Pfalz auf einen Blick. Rechtsgrundlage: Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO RP).

Bemessungssaetze Rheinland-Pfalz 2025

Personohne Kinder1 Kind2+ Kinder
Aktiver Beamter50%50%70%
Ehepartner70%
Kind80%
Pensionaer70%70%

Rechtsgrundlage: Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO RP). Stand 2025.

Pauschale Beihilfe in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet derzeit keine pauschale Beihilfe an. Beamte, die sich fuer die GKV entscheiden, zahlen den vollstaendigen Beitragssatz ohne Arbeitgeberzuschuss. Die meisten Beamten in Rheinland-Pfalz waehlen daher die PKV mit Beihilfe-Tarif.

Was erstattet die Beihilfe in Rheinland-Pfalz?

Die Beihilfe in Rheinland-Pfalz erstattet beihilfefaehige Aufwendungen fuer Arztbesuche, Zahnarztbehandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktikerbehandlungen, Brillen, Psychotherapie, Rehabilitation und Pflegeleistungen. Die genauen Erstattungsregeln und Hoechstbetraege richten sich nach der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO RP).

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Beihilfe fuer Brillen und Sehhilfen in Rheinland-Pfalz

Beamte in Rheinland-Pfalz erhalten Beihilfe fuer aerztlich verordnete Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen). Der Bemessungssatz von 50% gilt auch fuer Brillengestelle und Glaeser. Die Beihilfe uebernimmt in der Regel die Kosten bis zu den beihilfefaehigen Hoechstbetraegen — hoeherwertige Glaeser (Gleitsicht, Entspiegelung) sind beihilfefaehig, sofern aerztlich begruendet.

Typische Erstattung

  • Brillenglaeser: beihilfefaehig bei Aenderung der Sehstaerke um mindestens 0,5 Dioptrien
  • Brillengestell: Hoechstbetrag je nach Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO RP)
  • Kontaktlinsen: beihilfefaehig bei med. Indikation (Hornhautverkruemmung > 3 dpt, Anisometropie > 2 dpt)
  • Augen-Laser (LASIK): in den meisten Faellen nicht beihilfefaehig

Den Restbetrag nach Beihilfe deckt Ihre PKV im Beihilfe-Tarif ab.

Beihilfe beim Zahnarzt in Rheinland-Pfalz

Zahnaerztliche Behandlungen sind in Rheinland-Pfalz grundsaetzlich beihilfefaehig. Bei Zahnersatz (Kronen, Bruecken, Implantate) gelten besondere Regelungen: Die Beihilfe erstattet 50% der beihilfefaehigen Aufwendungen, Implantate sind haeufig auf 2 pro Kiefer begrenzt. Professionelle Zahnreinigung (PZR) wird je nach Dienstherr und Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO RP) als beihilfefaehig anerkannt.

Gut zu wissen

  • Heil- und Kostenplan: Bei Zahnersatz ueber ca. 1.000 EUR muss vor Behandlungsbeginn ein Plan bei der Beihilfestelle eingereicht werden
  • Implantate: Beihilfefaehig, aber oft mit Hoechstbetraegen je Implantat
  • Kieferorthopaedie: Beihilfefaehig bei med. Indikation (KIG 3-5)
  • PZR: Erstattungspraxis variiert — pruefen Sie die Regelung Ihres Dienstherrn

Beihilfe fuer Heilpraktiker in Rheinland-Pfalz

Heilpraktikerbehandlungen sind in Rheinland-Pfalz beihilfefaehig, sofern sie nach dem Gebuehrenverzeichnis fuer Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet werden. Der Beihilfesatz von 50% wird auf die beihilfefaehigen Aufwendungen angewendet. Hoehere Steigerungssaetze als der Regelsatz muessen begruendet werden.

Die Beihilfe erstattet in der Regel Behandlungen der Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik, wenn diese von einem zugelassenen Heilpraktiker durchgefuehrt werden. Manche Verordnungen verlangen eine aerztliche Empfehlung.

Beihilfe fuer Psychotherapie in Rheinland-Pfalz

Psychotherapeutische Behandlungen sind in Rheinland-Pfalz beihilfefaehig. Anerkannte Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Die Beihilfe erstattet 50% der Kosten.

Ablauf

  • Probesitzungen (probatorische Sitzungen): 2-4 Sitzungen ohne Vorabgenehmigung beihilfefaehig
  • Kurzzeittherapie: bis zu 24 Sitzungen — Antrag bei der Beihilfestelle erforderlich
  • Langzeittherapie: bis zu 60-80 Sitzungen — Genehmigung durch Gutachterverfahren
  • Therapeutensuche: approbierte Psychotherapeuten oder Fachpsychologen mit Kassenzulassung

Haeufige Fragen zur Beihilfe in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist mein Beihilfe-Satz in Rheinland-Pfalz?

Aktive Beamte: 50% (ohne Kinder), 70% (mit 2+ Kindern). Pensionaere: 70%. Ehepartner: 70%. Kinder: 80%.

Wo stelle ich den Beihilfe-Antrag in Rheinland-Pfalz?

Landesbeamte in Rheinland-Pfalz reichen den Antrag bei der zustaendigen Beihilfestelle ein. Viele Laender bieten mittlerweile Online-Portale fuer die elektronische Einreichung.

Zahlt die Beihilfe in Rheinland-Pfalz fuer Brillen?

Ja, aerztlich verordnete Sehhilfen sind beihilfefaehig. Der Bemessungssatz von 50% gilt fuer Brillenglaeser und Kontaktlinsen. Brillengestelle werden bis zum Hoechstbetrag erstattet. LASIK-Operationen sind in der Regel nicht beihilfefaehig.

Ist Heilpraktiker-Behandlung in Rheinland-Pfalz beihilfefaehig?

Ja, sofern die Behandlung nach dem Gebuehrenverzeichnis fuer Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet wird. Der Beihilfesatz von 50% wird angewendet. Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik sind in der Regel beihilfefaehig.

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