Beihilfe / Baden-Wuerttemberg

Beihilfe fuer Beamte in Baden-Wuerttemberg

Alle Beihilfe-Bemessungssaetze fuer Baden-Wuerttemberg auf einen Blick. Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Baden-Wuerttemberg (BVO BW).

Bemessungssaetze Baden-Wuerttemberg 2025

Personohne Kinder1 Kind2+ Kinder
Aktiver Beamter50%50%70%
Ehepartner70%
Kind80%
Pensionaer70%70%

Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Baden-Wuerttemberg (BVO BW). Stand 2025.

Pauschale Beihilfe in Baden-Wuerttemberg

Baden-Wuerttemberg bietet seit 01.01.2023 eine pauschale Beihilfe an. Beamte koennen statt der individuellen Beihilfe einen 50%-Zuschuss des Dienstherrn zum GKV-Beitrag waehlen — vergleichbar mit dem Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten.

Achtung: Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich. Vergleichen Sie vorher die langfristigen Kosten:

Was erstattet die Beihilfe in Baden-Wuerttemberg?

Die Beihilfe in Baden-Wuerttemberg erstattet beihilfefaehige Aufwendungen fuer Arztbesuche, Zahnarztbehandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktikerbehandlungen, Brillen, Psychotherapie, Rehabilitation und Pflegeleistungen. Die genauen Erstattungsregeln und Hoechstbetraege richten sich nach der Beihilfeverordnung Baden-Wuerttemberg (BVO BW).

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Beihilfe fuer Brillen und Sehhilfen in Baden-Wuerttemberg

Beamte in Baden-Wuerttemberg erhalten Beihilfe fuer aerztlich verordnete Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen). Der Bemessungssatz von 50% gilt auch fuer Brillengestelle und Glaeser. Die Beihilfe uebernimmt in der Regel die Kosten bis zu den beihilfefaehigen Hoechstbetraegen — hoeherwertige Glaeser (Gleitsicht, Entspiegelung) sind beihilfefaehig, sofern aerztlich begruendet.

Typische Erstattung

  • Brillenglaeser: beihilfefaehig bei Aenderung der Sehstaerke um mindestens 0,5 Dioptrien
  • Brillengestell: Hoechstbetrag je nach Beihilfeverordnung Baden-Wuerttemberg (BVO BW)
  • Kontaktlinsen: beihilfefaehig bei med. Indikation (Hornhautverkruemmung > 3 dpt, Anisometropie > 2 dpt)
  • Augen-Laser (LASIK): in den meisten Faellen nicht beihilfefaehig

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Beihilfe beim Zahnarzt in Baden-Wuerttemberg

Zahnaerztliche Behandlungen sind in Baden-Wuerttemberg grundsaetzlich beihilfefaehig. Bei Zahnersatz (Kronen, Bruecken, Implantate) gelten besondere Regelungen: Die Beihilfe erstattet 50% der beihilfefaehigen Aufwendungen, Implantate sind haeufig auf 2 pro Kiefer begrenzt. Professionelle Zahnreinigung (PZR) wird je nach Dienstherr und Beihilfeverordnung Baden-Wuerttemberg (BVO BW) als beihilfefaehig anerkannt.

Gut zu wissen

  • Heil- und Kostenplan: Bei Zahnersatz ueber ca. 1.000 EUR muss vor Behandlungsbeginn ein Plan bei der Beihilfestelle eingereicht werden
  • Implantate: Beihilfefaehig, aber oft mit Hoechstbetraegen je Implantat
  • Kieferorthopaedie: Beihilfefaehig bei med. Indikation (KIG 3-5)
  • PZR: Erstattungspraxis variiert — pruefen Sie die Regelung Ihres Dienstherrn

Beihilfe fuer Heilpraktiker in Baden-Wuerttemberg

Heilpraktikerbehandlungen sind in Baden-Wuerttemberg beihilfefaehig, sofern sie nach dem Gebuehrenverzeichnis fuer Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet werden. Der Beihilfesatz von 50% wird auf die beihilfefaehigen Aufwendungen angewendet. Hoehere Steigerungssaetze als der Regelsatz muessen begruendet werden.

Die Beihilfe erstattet in der Regel Behandlungen der Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik, wenn diese von einem zugelassenen Heilpraktiker durchgefuehrt werden. Manche Verordnungen verlangen eine aerztliche Empfehlung.

Beihilfe fuer Psychotherapie in Baden-Wuerttemberg

Psychotherapeutische Behandlungen sind in Baden-Wuerttemberg beihilfefaehig. Anerkannte Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Die Beihilfe erstattet 50% der Kosten.

Ablauf

  • Probesitzungen (probatorische Sitzungen): 2-4 Sitzungen ohne Vorabgenehmigung beihilfefaehig
  • Kurzzeittherapie: bis zu 24 Sitzungen — Antrag bei der Beihilfestelle erforderlich
  • Langzeittherapie: bis zu 60-80 Sitzungen — Genehmigung durch Gutachterverfahren
  • Therapeutensuche: approbierte Psychotherapeuten oder Fachpsychologen mit Kassenzulassung

Haeufige Fragen zur Beihilfe in Baden-Wuerttemberg

Wie hoch ist mein Beihilfe-Satz in Baden-Wuerttemberg?

Aktive Beamte: 50% (ohne Kinder), 70% (mit 2+ Kindern). Pensionaere: 70%. Ehepartner: 70%. Kinder: 80%.

Wo stelle ich den Beihilfe-Antrag in Baden-Wuerttemberg?

Landesbeamte in Baden-Wuerttemberg reichen den Antrag bei der zustaendigen Beihilfestelle ein. Viele Laender bieten mittlerweile Online-Portale fuer die elektronische Einreichung.

Zahlt die Beihilfe in Baden-Wuerttemberg fuer Brillen?

Ja, aerztlich verordnete Sehhilfen sind beihilfefaehig. Der Bemessungssatz von 50% gilt fuer Brillenglaeser und Kontaktlinsen. Brillengestelle werden bis zum Hoechstbetrag erstattet. LASIK-Operationen sind in der Regel nicht beihilfefaehig.

Ist Heilpraktiker-Behandlung in Baden-Wuerttemberg beihilfefaehig?

Ja, sofern die Behandlung nach dem Gebuehrenverzeichnis fuer Heilpraktiker (GebueH) abgerechnet wird. Der Beihilfesatz von 50% wird angewendet. Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik sind in der Regel beihilfefaehig.

Lohnt sich die pauschale Beihilfe in Baden-Wuerttemberg?

Das haengt von Ihrer individuellen Situation ab. Die pauschale Beihilfe ist besonders attraktiv fuer Beamte mit Vorerkrankungen (keine Gesundheitspruefung in der GKV) und Familien (Kinder kostenlos familienversichert). Nutzen Sie unseren PKV vs GKV Rechner fuer eine individuelle Berechnung.

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